Afghanistan
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Die Verwendung von Umgehungswerkzeugen zum Zugriff auf gesperrte Websites wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 50.000 bis 100.000 ägyptischen Pfund geahndet; Hunderte Anbieter- und Proxy-Websites werden gefiltert.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
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Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Eine zentrale landesweite Filterung sperrt die Websites großer VPN-Anbieter und des Tor-Projekts, wodurch diese Werkzeuge schwer erhältlich sind; die Strafverfolgung richtet sich gegen Inhalte, nicht gegen die VPN-Nutzung selbst.
VPNs sind legal und kein Gesetz schränkt sie ein, aber VPN-Dienste wurden während der Proteste im Juli-August 2024 gesperrt; keine Strafen für VPN-Nutzung wurden gemeldet.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
ISPs sind gesetzlich verpflichtet, Anonymisierer und VPN-Dienste zu sperren, die Zugriff auf Websites auf schwarzen Listen ermöglichen; ein automatisches Sperrsystem soll seit 2015 in Betrieb sein.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Grenzüberschreitende Kanäle erfordern eine staatliche Genehmigung, daher sind nur staatlich lizenzierte Unternehmens-VPNs zulässig; VPNs für Verbraucher werden von der Großen Firewall gesperrt, und Einzelpersonen wurden dafür bestraft.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Es gibt überhaupt kein VPN-Gesetz: Der Datenverkehr läuft durch das staatlich kontrollierte Gateway, und die Kommunikation wird ohne rechtliche Grundlage überwacht.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Anbieter müssen validierte Kundendaten fünf Jahre lang erfassen und auf Anfrage offenlegen, was dazu führte, dass die meisten No-Log-Dienste ihre Server aus dem Land verlagerten.
VPNs sind legal und ihre Nutzung ist nicht eingeschränkt, aber Websites von VPN- und Anonymisierungswerkzeugen wurden gesperrt – 36 solcher Websites waren in der ersten Hälfte 2022 nachweislich gesperrt; keine Strafen für VPN-Nutzung wurden gemeldet.
Umgehungswerkzeuge bleiben nach einer landesweiten Sperranordnung von 2014 formell rechtswidrig, doch die Durchsetzung ist schwach: VPN-Dienste funktionieren, und keine Verfolgung von VPN-Nutzern wurde gemeldet.
Die Nutzung ohne staatliche Lizenz ist verboten, Verkauf und Vertrieb sind Straftaten, und unlizenzierter Datenverkehr wird aktiv gesperrt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Es gibt keine Gesetzgebung zu VPNs, doch der dominante Internetanbieter sperrt Umgehungswerkzeuge wie Tor und Psiphon.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Das Gesetz verbietet Werkzeuge zum Zugriff auf gerichtlich gesperrte Inhalte, und das Ministerium kann VPN-Websites ohne Gerichtsentscheidung sperren lassen – rund 150 wurden 2020 gesperrt.
Der staatlich kontrollierte Anbieter filtert Websites von VPN-Anbietern und speichert Nutzerdaten, während der Zugriff auf verbotene Inhalte unter das Cybercrime-Gesetz fällt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Das staatliche Telekommunikationsmonopol sperrt nachweislich die meisten VPN-Dienste und filtert sogar SMS, die diese erwähnen, während weitreichende Dekrete den Behörden erlauben, Menschen für ihr Online-Verhalten zu bestrafen.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Die unerlaubte Nutzung von Verschlüsselungswerkzeugen, VPNs eingeschlossen, ist nach dem Cybercrime-Gesetz von 2022 eine Straftat, und die Sicherheitsbehörde kann Websites ohne Gerichtsbeschluss sperren.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Die Einrichtung oder Bereitstellung eines VPN-Dienstes ohne Genehmigung des Ministeriums wird mit ein bis sechs Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe geahndet; die meisten Dienste sind gesperrt, und die Polizei kontrolliert Telefone auf VPN-Apps.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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Gewöhnliche Bürger haben überhaupt keinen Zugang zum globalen Internet, sondern nur zu einem Intranet im Inland; selbst zugelassene ausländische Besucher sind mit Sperrungen und Strafen für „unzulässigen“ Zugriff konfrontiert.
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Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Privatpersonen dürfen VPN überhaupt nicht nutzen – nur Organisationen mit einer Lizenz der Regulierungsbehörde dürfen dies –, und Verstöße werden mit Geldstrafen von 500 bis 1.000 omanischen Rial geahndet.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Nicht lizenzierte VPN-Dienste werden seit Dezember 2025 landesweit gesperrt; nur von der PTA lizenzierte Anbieter dürfen tätig sein. Die private Nutzung selbst wird nicht unter Strafe gestellt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
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VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Die Suche nach „extremistischen“ Inhalten über ein VPN wird bestraft, Werbung für VPN-Dienste wird mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Rubel geahndet, und Hunderte Dienste sowie die Protokolle, auf denen sie beruhen, werden gesperrt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
VPN-Software selbst ist nicht eingeschränkt, aber der Zugriff auf gesperrte oder verbotene Inhalte wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe von bis zu 500.000 saudischen Rial geahndet, und bekannte VPN-Endpunkte werden gesperrt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Unter der vorherigen Regierung wurden VPN-Protokolle und Anbieter-Websites durch Verkehrsüberprüfung gesperrt; seit 2025 ist das teilweise aufgehoben, doch es gibt kein Gesetz, und die Überwachungsinfrastruktur ist weiterhin staatlich.
Es gibt kein ausdrückliches Verbot, doch der staatliche Kommunikationsdienst sperrt routinemäßig VPN- und Anonymisierungsdienste, während er dies offiziell bestreitet.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Nutzung muss bei der Regulierungsbehörde angemeldet werden; seit Oktober 2023 können nicht registrierte VPNs deaktiviert werden, und Werkzeuge für den Zugriff auf verbotene Inhalte werden mit Geldstrafen ab 5 Millionen Tansania-Schilling und/oder mindestens 12 Monaten Freiheitsstrafe geahndet.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Die Nutzung ist nicht kriminalisiert, aber die Regulierungsbehörde hat Dutzende große VPN-Dienste gesperrt – 16 im Dezember 2023 und 27 weitere im August 2024 –, um den Zugriff auf gesperrte Websites zu verhindern.
Das staatliche Monopolunternehmen soll VPN- und Proxy-Verbindungen sperren, und Sicherheitsbeamte laden Personen, die sich verbinden, vor, verlangen schriftliche Verpflichtungserklärungen und verhängen bei Wiederholungstätern Geldstrafen oder Verhaftung.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Die Nutzung ist keine Straftat, aber die Regulierungsbehörde ordnete an, die zur Umgehung der Steuer auf soziale Medien von 2018 genutzten Dienste zu sperren oder zu besteuern, und kostenlose Dienste wurden gesperrt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Keine dokumentierte Sperrung von VPN-Diensten, keine Registrierungspflicht und keine gemeldeten Strafen für die VPN-Nutzung.
Es besteht kein Verbot, doch der staatliche Betreiber sperrt seit 2012 Proxy-Websites und seit 2019 auch große VPN-Dienste, und die Nutzung von Verschlüsselung ist streng geregelt.
VPN-Dienste wurden nicht als gesperrt gemeldet, und eine Lizenzpflicht oder Überwachung der VPN-Nutzung ist nicht bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Die Regulierungsbehörde hat ISPs angewiesen, VPN-Dienste zu sperren: Die Websites von 26 davon, das Tor-Projekt und mehr als 30 öffentliche DNS-Resolver waren zwischen Juli 2024 und Januar 2025 offline.
Unternehmen und Banken dürfen die Technologie nutzen, aber das Verschleiern einer IP-Adresse zur Begehung oder Verschleierung einer Straftat wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafen von 0,5 bis 2 Millionen Dirham geahndet, und Anbieter-Websites werden gesperrt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
VPNs sind nicht verboten, aber ISPs müssen der Polizei auf Anfrage Nutzeridentität und IP-Daten übergeben, und der Staat darf Dienste sperren, die er für illegal hält; eine VPN-spezifische Sperrung wurde nicht gemeldet.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine VPN-spezifische Überwachung oder Strafverfolgung wegen VPN-Nutzung sind bekannt.
Weder eine Sperrung von VPN-Diensten noch eine Registrierungs- oder Meldepflicht für die VPN-Nutzung ist dokumentiert.
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